Verschwiegenheitspflicht

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Völliges Stillschweigen über Gespräche

Alles, was in meiner Praxis gesprochen wird oder geschieht, unterliegt der Schweigepflicht. Ausdrücklich gewünschte Auskünfte an Kostenträger, familiäre Bezugspersonen oder sonstige Dritte sind nur nach vorheriger, schriftlicher Entbindung von der Schweigepflicht möglich.

Inhaltliche Aufzeichnungen nur in Papierform

Alle Aufzeichnungen und Mitschriften der Einzelsitzungen erfolgen ausschließlich in Schriftform auf Papier und werden nicht elektronisch gespeichert. Nur zum Zweck der Kommunikation und Rechnungsstellung werden die dafür erforderlichen Daten elektronisch erfasst und verarbeitet.

Daten sicher geschützt

Alle Daten (Papierunterlagen, elektronische Unterlagen) werden sicher verwahrt und sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt (Aufbewahrung mit Schlosssicherung, passwortgeschützte Speicherung). Spätestens nach Ende der gesetzlichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden alle Unterlagen gelöscht bzw. vernichtet.